Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schüler/innen,

ab Montag, dem 09. August 2021 kann die Schule nur noch betreten werden, wenn an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis vorgelegt wird (§ 17a der 7. Eindämmungsverordnung). Als Nachweis gilt auch eine vollständige Impfung und eine Genesungsbeleg einer Corona - Infektion.
Verpflichtet werden die Schüler/innen, die am Präsenzunterricht oder an Prüfungen mit Präsenzpflicht oder an der in den Grundschulen organisierten Notbetreuung teilnehmen wollen, und die in den Schulen Tätigen (Anlage 2 - Schreiben des MBJS)

Die Testung der Schüler wird in folgender Weise organisiert:

 

Die Testung erfolgt von Ihnen an jedem Sonntagabend/Montag früh und Dienstagabend/Mittwoch früh zu Hause. Wird ein positives Testergebnis festgestellt, muss ein PCR - Test veranlasst werden. Ein positives Ergebnis ist der Schule telefonisch oder per Mail mitzuteilen. 

Das negative Testergebnis ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht . Am Schultor wird täglich kontrolliert, ob die Schüler eine Bescheinigung ihrer Eltern über ein negatives Testergebnis vorlegen können. Sollte dies nicht erfolgen, gibt es zwei Möglichkeiten:

a.) Der Schüler muss nach Hause geschickt werden. Er fehlt unentschuldigt.

b.) Der Schüler lässt sich im Atrium unter Aufsicht einer Lehrkraft testen (montags und mittwochs von 7:30 Uhr -8:30 Uhr). Dafür wird von den Eltern vorher eine „Einverständniserklärung zur Durchführung von … Selbsttests in der Schule“ (Anlage 3 A2) abgeben und im Atrium beim Lehrer vorgelegt. Bei einem negativen Testergebnis kann er anschließend den Präsenzunterricht besuchen. Bei einem positiven Ergebnis muss der Schüler unverzüglich von der Schule abgeholt werden und sich einen PCR- Test unterziehen.

 

Anlagen als PDF - Datei zum Download: 

Bescheinigung nach § 17a Eindämmungsverordnung über die Durchführung eines Antigen-Selbsttests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis gegenüber der Schule für Schüler/innen und in der Schule Tätige
* Anlage 3 A1 - Download "Bescheinigung über negativen Selbsttest"

Einverständniserklärung zur Durchführung von SARS-CoV2-Selbsttests in der Schule
* Anlage 3 A2 - Download "Durchführung von Selbsttest in der Schule"

Schreiben des MBJS
Anlage 2 - Download Schreiben an die Eltern und Schüler

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Schulleitung